Allgemeine Geschäftsbedingungen
der
„bar 'n' fly“


§ 1
Inhalt und Geltung des Angebotes

(1) „bar 'n' fly“ unterbreitet dem Interessenten ein individuelles Angebot. Dieses Angebot ist 2 Wochen nach Zugang beim Interessenten verbindlich.

(2) Die in Prospekten, Anzeigen usw. enthaltenen Angebote sind – auch bezüglich der Preisangaben – freibleibend und unverbindlich.


§ 2
Vertragsabschluss

(1) Der Vertragsabschluss erfolgt durch die Annahme des individuellen Angebotes innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt. Die Annahme ist nur durch eine schriftliche oder fernschriftliche Bestätigung des Interessenten möglich.

(2) Nach dieser Frist erlischt das Angebot, wenn keine Bestätigung des Angebotes bei „bar 'n' fly“ vorliegt. In diesem Fall muss ein dennoch angestrebter Vertrag erneut verhandelt werden.

(3) Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewicht oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn diese ausdrücklich schriftlich vereinbart werden.


§ 3
Eigentum an Skizzen, Entwürfen und Konzepten

(1) Soweit nicht anders vereinbart worden ist, verbleiben die im Auftrag des Kunden angefertigten Entwürfe, Skizzen und Konzepte im Eigentum von „bar 'n' fly“. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese ohne vorherige Einwilligung von „bar 'n' fly“ zu benutzen.

(2) Für die Erstellung von Konzepten jeglicher Art ist ein Aufwandsersatz in Höhe von 15 % des voraussichtlichen Gesamtvolumens vom Auftraggeber zu bezahlen. Bei endgültiger Auftragsvergabe an „bar 'n' fly“ wird dieser Betrag auf die Gesamtsumme angerechnet.


§ 4
Terminänderung

(1) Eine Terminänderung auf Wunsch des Auftraggebers ist spätestens 2 Wochen vor dem Vertragstermin (Auftrittstermin, Veranstaltungstermin etc.) gegen Verwaltungskosten i.H.v. 25,00 EUR bei Einverständnis von „bar 'n' fly“ möglich.

(2) Wird die Terminänderung mehr als 4 Wochen vor dem Vertragstermin durch Einverständnis beider Vertragsparteien festgelegt, entfällt die Verwaltungsgebühr.


§ 5
Rücktritt

(1) Ein Rücktritt vom Vertrag ist nur schriftlich möglich und muss spätestens 1 Monat vor dem Vertragstermin bei „bar 'n' fly“ (Vasko Lalic, Forellenweg 7a, 83026 Rosenheim) eingehen. Bei verspätet eingegangenem Rücktritt wird eine Stornogebühr i.H.v. 50 % der vereinbarten Vergütung sofort fällig.
(2) Ein Rücktritt innerhalb von 2 Wochen vor dem vereinbarten Vertragstermin ist nicht möglich. Der Auftraggeber schuldet in diesem Fall die vertraglich vereinbarte Vergütung in voller Höhe.

(3) „bar 'n' fly“ behält sich die Geltendmachung eines höheren Schadens vor.


§ 6
Nebenkosten

(1) Je nach Veranstaltungszeitpunkt und -ort erfolgt die Anreise am Vortage oder am Veranstaltungstag, die Abreise nach Ende der Veranstaltung oder am Tag danach.

(2) Zugangsberechtigungen sowie Parkausweise für das gesamte Personal werden vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt.

(3) Preise verstehen sich zzgl. Der gesetzlichen Mehrwertsteuer


§ 8
Technische Voraussetzungen

(1) Bei Veranstaltungen im Freien, ist der Auftraggeber verantwortlich für eine ausreichende Überdachung des Barareals zu sorgen.

(2) Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Bereitstellung eines angemessenen Stromanschlusses am Arbeitsplatz.

(3) Der Auftraggeber sorgt für die Bereitstellung eines Wasseranschlusses auf dem Veranstaltungsgelände.

(4) Sämtliche behördliche Genehmigungen müssen vom Auftraggeber selbst eingeholt werden.

§ 9
Versicherung

Die von „bar 'n' fly“ in die Veranstaltung eingebrachten Gegenstände werden durch den Auftraggeber gegen alle Gefahren versichert. Der Auftraggeber verpflichtet sich für die Veranstaltung eine angemessene Haftpflichtversicherung, welche die Auftragserfüllung durch „bar 'n' fly“ mitumfasst, abzuschließen.


§ 10
Schlechterfüllung

Verstößt der Auftraggeber gegen seine im Vertrag oder im Angebot festgelegten Pflichten, ist „bar 'n' fly“ berechtigt die Erfüllung des Vertrages zu verweigern. Der Auftraggeber schuldet in diesem Fall die vereinbarte Vergütung und die bereits entstandenen Nebenkosten in voller Höhe. Diese werden mit Auftragsverweigerung sofort fällig.


§ 11
Zahlungsweise

(1) Die Vergütung nebst Nebenkosten ist zahlbar binnen 2 Wochen nach Auftragserfüllung auf das Konto von „bar 'n' fly“ mit Hinweis auf die Auftrags- und die Kundennummer bei der:

Postbank München
BLZ: 700 100 80
Konto-Nr: 793 331 807

(2) Kommt der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug, ist „bar 'n' fly“ berechtigt jährlich 10 % Zinsen über den Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu verlangen.

(3) Verkaufs-, Bar- oder Servicepersonal von „bar 'n' fly“ sind zum Inkasso in bar nicht berechtigt; ausgenommen sind Beträge bis zu 500 € in bar gegen Aushändigung einer Quittung. Im Übrigen können Zahlungen mit befreiender Wirkung nur unmittelbar an „bar 'n' fly“ oder auf ein angegebenes Bankkonto erfolgen.

(4) Die Ablehnung von Schecks und Wechseln behält sich „bar 'n' fly“ ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Auftraggebers und sind sofort fällig. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn „bar 'n' fly“ endgültig über den Betrag verfügen kann. Im Falle der Annahme von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wurde.

(5) Der Auftraggeber ist zu Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn diese rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind.


§ 12
Geheimhaltung

Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart worden ist, gelten die an „bar 'n' fly“ im Zusammenhang mit Bestellungen unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich.


§ 13
Schriftformerfordernis

Weitere nicht in dem Vertrag vereinbarten Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen des Vertrages gelten nur wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Dies gilt ebenfalls für die Änderung dieser Schriftformklausel.


§ 14
Haftung

(1) Das Schadensrisiko trägt der Auftraggeber. Von Art und Umfang der Tätigkeit ist der Auftraggeber aufgeklärt worden. Eine Haftung von „bar 'n' fly“ ist bei fehlendem Vorsatz ausgeschlossen.

(2) Dem Auftraggeber ist bekannt, dass der Auftrag naturgemäß gefahrengeneigte Tätigkeit von „bar 'n' fly“ erfordert und entlastet „bar 'n' fly“ von jeglicher Haftung gegenüber sich und Dritten, die nicht auf Vorsatz beruht.


§ 15
Gerichtsstandvereinbarung

Für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis oder eventuelle Schadenersatzansprüche in Verbindung mit dem Vertragsverhältnis gilt der Gerichtsstand München.


§ 16
Salvatorische Klausel

Sollte eine dieser Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt eine, die dem Willen der Parteien und dem Sinn und Zweck der Vereinbarung am nächsten kommt.